Das Verwaltungsgericht Trier hat ein Zeichen für den Tierschutz gesetzt: Mit einem beispielhaften Urteil beendet die Einzelhaft von vielen Eseln.
Eseln wird demnach nun richterlich ein Bedürfnis nach sozialen Kontakten zugesprochen.
Einzelhaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Hintergrund ist ein einsamer Esel, der sich bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt des Kreises Bernkastel-Wittlich extrem scheu und verhaltensauffällig zeigte. Der zuständige Amtsveterinär verordnete daraufhin die Vergesellschaftung mit einem artgleichen „Kumpel“ und eine wesentlich größere Weidefläche Der Tierhalter legte es jedoch lieber auf eine Gerichtsverhandlung an – und hat es nun schwarz auf weiß: Einzelhaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Die Weide bleibt zwar weiterhin bei 50 m². Doch immerhin muss er sein Leben – das übrigens 50 Jahre dauern kann – in Zukunft nicht mehr alleine fristen.
Denn Esel sind äußerst soziale Tiere. Die legendäre „Sturheit“ beruht in Wahrheit darauf, dass Esel ausgeprägte Sensibelchen sind – wenn ihnen ein Weg nicht sicher erscheint oder die Gesellschaft nicht passt, dann protestieren sie schon mal mittels „Stand-Streik“. Esel leben natürlicherweise in kleinen Gruppenverbänden, die von einer Stute angeführt werden. Geschlechtsreife Hengste werden meist nicht geduldet und müssen eigene Gentlemen’s-Clubs bilden. Was Einzelhaltung für diese hochintelligenten und feinfühligen Wesen bedeutet, kann man nur erahnen.
Jeder Einsatz für Tiere zählt
Wer auch immer die Kontrolle durch das Veterinäramt verursacht hat: Er hat vielen Tieren damit einen großen Dienst erwiesen. Das zeigt uns, dass jeder Einsatz für die Tiere wichtig ist. Vielleicht sogar noch viel wichtiger, als es zunächst aussieht! Denn daraus können Präzedenzfälle entstehen, wie dieser, die das Leben vieler Tiere zum Positiven verändern können.