Am Abend des 22. Juni erschoss ein Jäger die Bärenhündin „Strudel“ nur 400 Meter von ihrem Zuhause entfernt. Laut Medienberichten begleitete der tapsige Familienhund Gäste eines Ferienhofs und lief anschließend in ein nahegelegenes Feld. Dort erschoss der Jäger die Hündin und legte sie vermutlich an einem Weiher ab, wo sie nach einer langen Suchaktion von ihrem Halter aufgefunden wurde.
Kein Einzelfall: In den meisten Bundesländern ist der Abschuss von Hunden noch immer erlaubt
Ein Hund gilt als „wildernd“ und darf getötet werden, wenn er sich außerhalb der Einwirkung seines Halters befindet und (je nach Bundesland) Wildtieren nachstellt. Schätzungsweise werden in Deutschland jedes Jahr mehrere Tausend Hunde von Jägern erschossen. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil in den meisten Bundesländern keine Meldepflicht besteht. Begründet wird der Abschuss damit, dass Hunde Wildtiere reißen könnten. Dabei sind es die Jäger selbst, die jährlich über fünf Millionen Wildtiere töten und durch häufige Fehlschüsse für unendliches Tierleid verantwortlich sind.
Hinsichtlich der Tatsache, dass die Jagd auf Hunde und Katzen unbegründet und grausam ist, haben Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereits ein weitgehendes Verbot erlassen.
Was Du tun Kannst:
Sende JETZT eine E-Mail an den Landtagsabgeordneten deines Vertrauens in deinem Bundesland und bitte ihn/sie, sich für ein Verbot der Jagd auf Hunde und Katzen einzusetzen.